Gesetzesentwurf
PKV-Verband begrüßt die Pläne zum Patientenrechte-Gesetz
Montag, 16. Jan 2012, 16:06
Patientenrechte sollen künftig in einem Gesetz gebündelt werden
Jedes Jahr sterben etwa 17.000 Menschen an den spezifischen Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, Hunderttausende erleiden Folgeschäden nach nach Angaben von Patientenrechteorganisationen. Nur wenige Betroffene erhielten in der Vergangenheit Entschädigungen. Dies soll sich nun ändern: Patienten sollen sich in puncto “Ärztepfusch” in Zukunft besser juristisch zur Wehr setzen können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, welches der “Süddeutschen Zeitung” bereits vorliegt und der heute vom Gesundheits- und Justizministerium an die Länder und Verbände versendet wird. In einer ersten Stellungnahme der PKV spricht sich Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), für die Pläne der Bundesregierung aus. Er weist aber auch darauf hin, dass die Mehrzahl der Eckpunkte in der PKV bereits verwirklicht seien.
Reformierung des Arzt-Patienten-Verhältnisses
Bisher sind die Rechte der Patienten in einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften in diversen Rechtsbereichen geregelt. Wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums kürzlich mitteilte, soll das geplante Gesetz das Verhältnis zwischen Arzt und Patient als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankern und auf diese Weise beispielsweise das “Recht auf umfassende Aufklärung” sowie das “Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen” festschreiben. Zunächst soll das Gesetz aber nur für die rund 70 Millionen Kassenpatienten gelten.
Zentrale Eckpunkte in der PKV bereits verwirklicht
PKV-Verband-Direktor Volker Leienbach begrüßt nach eigenen Angaben die Absicht der Bundesregierung, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Allerdings seien viele wichtige Merkmale des geplanten Gesetzes für die Privatversicherten bereits Realität. So ermögliche zum Beispiel das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der privaten Krankenversicherung schon heute zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung der Patienten, auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Behandlungsleistungen. Außerdem gelte die angestrebte Regelung eines “Haftungssystems nach den Regeln des BGB” auch schon jetzt für Privatversicherte.
Freiheit der Arztwahl als stärkstes Patientenrecht in der PKV
Zudem sei die volle Patientensouveränität ebenfalls bereits umgesetzt. Der Privatversicherte könne frei “den Arzt seines Vertrauens” aussuchen und jederzeit wechseln, ohne dafür eine förmliche Überweisung zu benötigen. Das stärkste Patientenrecht sei nach Ansicht des Verbandsdirektors ohnehin die Freiheit der Arztwahl. Diese Freiheiten seien genau die Wesenmerkmale der PKV, die eine jährlich steigende Zahl von neuen PKV-Versicherten sehr zu schätzen weiß, so das Fazit Leienbachs.
