Beitragsentlastung im Alter
Universa mit neuer Komponente zur Beitragsentlastung
Mittwoch, 19. Okt 2011, 14:55
Universa bemüht sich um Beitragsentlastung der Versicherten
Die Universa Krankenversicherung hat ein neues Angebot geschaffen, um ihre Versicherten im Alter zu entlasten. Auf Grundlage des deutschen Bürgerentlastungsgesetzes können Universa-Kunden ihre PKV-Beiträge für den neuen Tarif BEflex vor der Steuer geltend machen. Des Weiteren können sie ihre Beiträge durch den Arbeitgeber bezuschussen lassen. Nach einem aktuellen Bericht der Zeitschrift für Versicherungswesen ist es Arbeitnehmern, die ihren Arbeitgeberzuschuss bislang nicht vollends genutzt haben, möglich über diese neue Beitragsentlastungskomponente “noch bis zur Hälfte zu sparen”. Die Flexibilität des betreffenden BEflex-Tarifs zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass die Versicherten der Universa frei darüber entscheiden können, wie hoch ihre Beitragsentlastung im Alter ausfallen wird.
PKV-Beitrag im Alter auf Null reduzierbar
Demnach besteht für Kunden der Universa auch die Möglichkeit, den Beitrag, den sie für ihre private Krankenversicherung bezahlen, im Alter auf Null nach unten zu korrigieren. Zum anderen kann der Beginn der Beitragsentlastung im BEflex-Tarif zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr individuell festgelegt werden, so der Bericht in Berufung auf entsprechende Angaben des Nürnberger PKV-Anbieters.
Werterhalt der PKV-Beitragsentlastung
Die PKV-Beiträge im BEflex-Tarif können im Rahmen der so genannten Sparphase stets vollkommen flexibel angepasst werden, zum Beispiel aufgrund von Veränderungen in der persönlichen Einkommenssituation. “Regelmäßige dynamische Erhöhungen - auch nach dem Starttermin im Alter” tragen zudem für einen Werterhalt der Entlastung Sorge, so der Bericht der Zeitschrift für Versicherungswesen.
Erhöhung der Beitragsentlastung ohne Zusatzbeitrag
Nach Angaben der Universa Krankenversicherung erfolgt die dynamische Steigerung der Beitragsentlastung erstmalig zum 72. Lebensjahr. Anschließend erfolgt sie alle fünf Jahre um zehn Prozent "des bei Reduktionsbeginn geltenden Reduktionsbetrages". Hierbei wird kein Zusatzbeitrag erhoben. Der BEflex-Tarif kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden, versichert das PKV-Unternehmen.
